Reeser Bürger, die zu Ostern ein Brauchtumsfeuer veranstalten oder planen, sollten dieses bereits bis zum 3. April bei der Stadt Rees (Abteilung Bauverwaltung und Öffentliche Ordnung) schriftlich angezeigt haben.
Weitere Informationen finden Sie zudem in dieser Verordnung (§ 8). Wie immer legen wir Ihnen auch dieses Jahr unsere Brandschutztipps zu Ostern ans Herz.